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Westdeutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) 
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks Landesregierung Nordrhein-Westfalen das Handwerk
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LAND NRW

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Erwerb von Betriebsvergleichen über die Internetseiten der LGH.

§1 Präambel

Die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) bietet unter Ihrer Internetseite registrierten Handwerksbetrieben und anderen Kunden den Zugriff auf Betriebsvergleiche für verschiedene Handwerkszweige in NRW zur persönlichen Nutzung an.

In dem Internetportal werden die Betriebsvergleiche der LGH für verschiedene Handwerkszweige in NRW zum Download bereitgestellt. Sie enthalten wichtige Informationen für die Unternehmensführung von kleinen und mittleren Unternehmen. Darüber hinaus können weitere, frei zugängliche Informationen und Dateien (Erhebungsbogen) geladen werden.

§ 2 Leistungsbeschreibung

Die Leistung der LGH umfasst die Bereitstellung der Betriebsvergleiche als Download von Ihrem Internetportal. Die LGH ermöglicht registrierten Kunden den Zugang zum Portal und den download der gewünschten Datei durch Einrichtung einer Zugangsberechtigung (Passwort).

Der Zugang zu den Betriebsvergleichen erfolgt passwortgeschützt über das Internet. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten (Login-Name und Passwort) geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Bei Verlust der Zugangsdaten oder dem Verdacht des Missbrauchs des Portals ist die LGH sofort zu benachrichtigen. Im Übrigen ist die LGH berechtigt, bei Missbrauch den Zugang zum Portal zu sperren. Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenem Missbrauch.

Die LGH ist berechtigt, den Zugang zur Beseitigung von Störungen oder zur Durchführung verfahrensbedingter oder technischer Änderungen oder Verbesserungen ganz oder teilweise vorübergehend zu unterbrechen oder zu beschränken.

§ 3 Vertragsschluss/ Registrierung /Freischaltung

Die Antragstellung des Kunden auf Einrichtung eines Online-Zugangs zu den Betriebsvergleichen erfolgt durch elektronisches Ausfüllen des auf der Webseiten der LGH hinterlegten Anmeldeformularblattes durch den Kunden. Der Vertragsschluss kommt erst dann zustande, wenn die LGH die darin abgegebenen Erklärungen angenommen hat und die Erteilung von Passwörtern und Logindaten zur Nutzung erfolgt ist.

Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm gemachten Angaben wahr und vollständig sind und wird der LGH künftige Änderungen der Anmeldungsangaben mitteilen.

Bei Annahme wird die LGH dem Kunden die Zugangsdaten / Passwort per e-mail mitteilen und den Kunden den Zugang zu der Datenbank durch Freischalten ermöglichen.

§ 4 Urheber- und Nutzungsrechte

4.1
Die vom Anbieter dem Kunden zur Nutzung bereitgestellten Betriebsvergleiche sowie weitere Angaben, Informationen und Dateien ( Erhebungsbogen) sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Betriebsvergleichen, Angaben, Informationen und Dateien stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich der LGH zu.

4.2.
Die LGH räumt dem Kunden das Recht ein, die Betriebsvergleiche für eigene Zwecke zu nutzen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Betriebsvergleiche zu vervielfältigen. Er darf jedoch einzelne von ihm abgerufene Betriebsvergleiche in die Arbeitsspeicher und auf die Festplatte der von ihm genutzten Hardware laden und erforderlichenfalls ausdrucken.

4.3.
Das Nutzungsrecht wird jeweils nur für eine Person eingeräumt. Der Kunde ist zur Nutzung auf einem anderen oder auf anderen Rechnern außerhalb dieser Betriebsstätte, wie beispielsweise Filialbetrieben oder Franchisebetrieben, nicht berechtigt.

Der Kunde verpflichtet sich, die Betriebsvergleiche nur für eigene Zwecke zu nutzen und Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich einen gesonderten Zugriff zu ermöglichen.


§ 5 Vergütung

5.1.
Nur der Bezug der Betriebsvergleiche ist zum Teil kostenpflichtig. Handwerksbetriebe aus NRW erhalten die Möglichkeit, die Betriebsvergleiche ihrer Branche kostenfrei herunter zu laden. Der kostenfreie oder kostenpflichtige Bezug der Betriebsvergleiche wird über die Zugangdaten, die der Kunde von der LGH erhält, gelöst.

5.2.
Die Bezahlung erfolgt per Bankeinzug. Die Abbuchung erfolgt innerhalb eines Monats nachdem erfolgten Download. Der Kunde verpflichtet sich, Angaben seiner Bankverbindung bei der Bestellung vollständig und richtig zu machen. Sollte ein Bankeinzug auf Grund von falschen Bankdaten oder aus anderen, nicht durch die LGH zu verschuldeten Gründen nicht möglich sein, behält die LGH sich das Recht vor, den Internetzugang zum Portal für den Kunden zu sperren.

§ 6 Haftung / Gewährleistung

6.1.
Die LGH übernimmt keine Gewähr für die Brauchbarkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der rechtlichen Inhalte des Portals und der Betriebsvergleiche, sowie diesen zu entnehmenden Informationen, Dokumente und Dateien.

6.2.
Der Kunde erkennt an, dass Betriebsvergleiche und Datenbanken der vorliegenden Art nicht gänzlich fehlerfrei erstellt werden können.

6.3.
LGH haftet nicht für technische Störungen.


§ 7 Datenschutz
Hinweis nach §33 BDSG: Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch die LGH.


§ 8 Allgemeine Regelungen

8.1.
Mit vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Änderungen und Ergänzungen sind nur in Schriftform und bei Bezugnahme auf diese AGB wirksam und beiderseitig zu unterzeichnen.

8.2.
Die LGH behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bedingungen in regelmäßigen Zeitabständen auf Änderungen oder Ergänzungen zu überprüfen.

8.3.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Düsseldorf als Geschäftssitz der LGH.

8.4.
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

Stand: 14.06.2010